Benutzungsordnung der Sportanlagen sowie des Vereinszentrums Möllbergen

Benutzungsordnung der Sportanlagen sowie des Vereinszentrums Möllbergen

Grundsätzliches

Nachfolgende vereinseigene Anlagen wurden vom TuS 09 Möllbergen e.V. unter grossen finanziellen Anstrengungen errichtet. Die Anlagen zu erhalten, vor Beschädigungen zu schützen und vor über das Normalma߸ hinausgehende Verschmutzungen zu bewahren, sollte für alle Benutzer selbstverständliche Pflicht sein. Ebenso sollte auf sparsame Nutzung der Ressourcen (Energie) geachtet werden.

Nutzer der Anlagen sind in erster Linie die Mitglieder des TuS 09 Möllbergen oder der örtlichen Vereinsgemeinschaft, welche sich zu einer Nutzung laut individueller Nutzungsvereinbarung erklärt haben. Nichtmitglieder können die Anlagen -Wettkämpfe ausgenommen- nicht benutzen.

Für angemietete bzw. unentgeltlich zur Verfügung gestellte nicht vereinseigene (z.B. gemeindliche öffentliche) Anlagen sind deren Nutzungsbedingungen maßgebend. Diese sind nicht Bestanteil dieser Ordnung.

1. Sporthalle

  1. Zweckbestimmung
    Die Sporthalle soll vorrangig für sportliche, pädagogische oder therapeutische Zwecke verwendet werden. Jede andere Veranstaltung (Versammlungen, Theateraufführungen, Lehrgänge o. ä.) bedarf der abgestimmten Genehmigung des TuS Vorstandes.

  2. Basis der Nutzung ist ein separater Belegungsplan für die wesentlichen Gebäudeteile mit den jeweiligen Kernfunktionen. Der Hauptnutzungszeitraum umfasst den Zeitraum von 9 Uhr bis 22 Uhr. Ein vor- und nachgelagerter Zeitraum von mind. 1 Stunde dient als Karrenzeit für Organisation, Gebäudekontrolle, Rüstzeit und oberflächliche Reinigung. Die Grundreinigung ist über den Belegungsplan geregelt. Die Öffnungszeiten der Praxis für Physiotherapie entsprechen der behördlichen Genehmigung.

  3. Rauchverbot
    Im gesamten Bereich der Sporthalle (inkl. Vorraum und Umkleide) besteht absolutes Rauchverbot.

  4. Verzehr von Speisen und Getränken
    Der Genuss und Verzehr von Lebensmitteln und Getränken ist ausschließlich im Foyer, in den Versammlungsräumen, dem Biergarten und im Kabinenbereich gestattet. Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen. In Kabinen und im Hallebereich sind Glasbehälter untersagt. Die Nutzung von PET-Behältern und Bechern ist gestattet.

  5. Tiere
    Der Aufenthalt von Tieren in der Halle und in den anderen Gebäudeteilen ist verboten.

  6. Schuhwerk
    Die Halle darf nur mit Schuhwerk mit nicht färbender Sohle betreten werden. Die Hallenturnschuhe sind erst nach Betreten des Gebäudes anzulegen.
    Sogenannte "Straßenturnschuhe", die vorher im Freien getragen wurden, dürfen in der Halle nicht benutzt werden.

  7. Aufsichtspflicht
    Die Halle darf zur Sportausübung nur benutzt werden, wenn der jeweils verantwortliche Übungsleiter anwesend ist. Das Betreten der Umkleideräume durch Personen, die nicht am Sportbetrieb teilnehmen, ist verboten.

  8. "Rollerbladen"
    Das Befahren des Sport- und des Gastronomiebereichs mit Inline-Skatern bzw. sogenannten Rollerblader und ähnlichen Sportgeräten ist strikt untersagt. Diese Regelung gilt auch für den Parkplatzbereich.

  9. Gerätenutzung
    Der Auf- und Abbau von Geräten darf nur in Anwesenheit des zuständigen Übungsleiters bzw. Betreuers bzw. deren Stellvertreter oder des Hallenwarts/Hausmeisters vorgenommen werden. Ebenso die Bedienung der Hallenanzeige und Lautsprecheranlage.
    Die Einrichtungen und alle Sport- und Übungsgeräte müssen schonend und mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden. Alle Geräte sind nach der Benutzung wieder auf ihren Platz zu stellen. Das Schleifen und Schieben der Gerätschaften, die eine Beschädigung verursachen, ist zu unterlassen. Beschädigungen sind umgehend der Geschäftsstelle oder dem Hausverwalter zu melden.
    Die Sicherheit der Geräte und Einrichtungen ist vor Gebrauch durch den Übungsleiter zu überprüfen. Der Übungsleiter bzw. der Betreuer ist dafür verantwortlich, dass schadhafte Geräte sofort aus dem Betrieb gezogen werden, aus dem Betrieb genommen werden und dem Verantwortlichen des TuS Möllbergen übermittelt werden. Für mutwillig und fahrlässig verursachte Schäden haftet der Benutzer.

  10. Bälle und Ballspiele
    Ballspiele sind nur mit speziellen Hallenbällen erlaubt. Die Benutzung von präparierten Bällen (z.B. mit Harz oder Ähnlichem) ist separat geregelt und bedingt der zeitnahen Reinigung der Verschmutzung durch den Verursacher.
    Unkontrollierte Ballspiele sind zu unterlassen. Ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle oder deren Einrichtungen verursachen können.

  11. Geräuschentwicklung
    Unnötiges Toben und Lärmen ist zu vermeiden. Gasfanfare sind verboten
    .

  12. Haftungsausschluss
    Der TuS haftet nicht, wenn Garderobe oder sonstige Gegenstände abhanden kommen oder beschädigt werden. Er ist auch nicht verpflichtet, für die Bewachung der Aufbewahrungsräume und Abstellplätze zu sorgen.

  13. Brandschutz
    Feuerschutzeinrichtungen und Ausgänge dürfen nicht verstellt werden. Der Benutzer hat bei allen Veranstaltungen für einen ausreichenden und qualifizierten Ordnungsdienst zu sorgen.

  14. Weitere Verantwortlichkeiten des Übungsleiters/Betreuers
    Der Übungsleiter/Betreuer trägt die Verantwortung, dass die Halle und Geräte- und Umkleiderräume sauber und ordnungsgemä߸ verlassen werden. Dazu gehört insbesondere, dass alle Lichter gelöscht, alle Duschen und Wasserhähne abgedreht und die Fenster und Türen verschlossen sind. Besonderheiten sind unverzüglich zu melden. (E-mail: vorstand @tus09-moellbergen .de)

  15. Schlüsselberechtigung
    Schlüsselberechtigung haben nur die beim Geschäftsführer gemeldeten Übungsleiter bzw. Vertreter des TuS. Ein Verleihen des Schlüssels ohne Anzeige bei der Geschäftsstelle ist unzulässig.

  16. Reinigung
    Die Sporthalle wird inkl. Umkleiden und Vorraum zweimal in der Woche von einer vor der Vorstandschaft beauftragten Person gereinigt.

  17. Hallenplan
    Der Hallenwart erstellt den Hallenplan. In diesem sind die Zeiten für die Nutzer (i.d.R. Abteilungen und Partnervereine) festgelegt. Um Störungen zu vermeiden, ist der Stundenplan einzuhalten. Unvorhergesehene Änderungen sind mit dem Hallenwart abzustimmen und unverzüglich zu melden. Der Kabinenbelegungsplan ist einzuhalten.

  18. Anordnungsbefugnis
    Zum Schutz der TuS-Interessen aus dieser Hallenordnung haben der Hallenwart, die Pächter, der zuständige Übungsleiter/Betreuer und natürlich die TuS Vorstandschaft Anordnungsbefugnis und nehmen in Vertretung des Vorsitzenden das Hausrecht wahr. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.

  19. Maßnahmen der Vorstandschaft
    Bei unsachgemäßem Sportbetrieb und wiederholten Verstössen gegen die Hallenordnung/Hausordnung behält sich der TuS Möllbergen vor, den Zuwiderhandelnden die weitere Benutzung der Halle zu untersagen. Für alle Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Hallenordnung entstehen, werden die Betreffenden nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.

2Zusatzbestimmungen für den Gymnastik/Fitnessraum: Für den Fitnessraum gilt zusätzlich:

  1. Zugangsberechtigung
    S. aktuelle Schlüsselordnung.

  2. Nutzung durch Jugendliche
    Jugendliche im Alter von 2 bis 18 Jahren dürfen nur unter Anleitung einer Aufsichtsperson (Übungsleiter/Betreuer) die Geräte benutzen.

  3. Gerätschaften und Einweisung durch einen fachkundigen Übungsleiter
    Für die Nutzung der jeweiligen Gerätschaften ist die entsprechende Betriebsanleitung zu beachten. Vor der erstmaligen Benutzung sind die Nutzer durch den Übungsleiter/Betreuer einzuweisen.

  4. Tätigkeiten bei Verlassen des Fitnessraumes
    Vor Verlassen des Fitnessraums sind alle Geräte in die Anfangsordnung zurückzustellen.
    Nach Beendigung der Übungseinheiten ist der Raum wieder zu verschließen. Verunreinigungen durch Schweiß sind besonders bei Spinningbikes zu entfernen.

 3. Vereinszentrum / Foyer / Versammlungsräume/Schießstand

  1. Geltungsbereich
    Zum Vereinszentrum zählen neben dem Foyer inkl. Nebenzimmer, den sanitären Anlagen im Untergeschoss auch die Terrasse und der Schießstand mit Versammlungsraum. Der Betrieb des Schießstandes ist nur mit
    geöffneten Türen des Vorraumes und der Schießanlage selbst, gestattet.

  1. Ballspielen im Foyer
    Das Ballspielen im Foyer ist verboten.

  1. Polstergarnituren und Sitzbänke
    Die Polstergarnituren und Sitzbänke sind ausschließlich zum Sitzen da. Ein Gehen auf selbigen ist nicht gestattet.

  1. Scaten
    Das Befahren der Wirtschaft mit Rollschuhen und ähnliche Sportgeräte ist ebenfalls nicht erlaubt.

  1. Hausverbot
    Die Pächter der Bewirtungsräume/Foyer behalten sich vor, bei schweren Vergehen gegen diese und allgemein gültigen Verhaltensregeln ein Hausverbot zu verhängen.

  1. Sauberkeit
    Alle Gäste und Mitglieder sind aufgerufen, das Vereinsheim und die sanitären Anlagen, den Keller, den Schießstand vor Verunreinigungen zu bewahren.

4. Sonstige Außenanlagen

  1. Parkplätze vor dem Vereinsheim
    Für die Besucher und Nutzer der Vereinsanlagen stehen in der Regel genügend Parkplätze zur Verfügung. Behindertenparkplätze und reservierte Parkplätze dürfen nur von den Berechtigten genutzt werden.

  2. Feuerwehranfahrtszone
    Die Feuerwehranfahrtszone zum Vereinsheim ist durch ein absolutes Halteverbotsschild entlang der Halle gekennzeichnet. Die Zone ist daher freizuhalten. Kfz aller Art dürfen hier nicht abgestellt werden. Die Zone ist lediglich zum kurzzeitigen Be- und Entladen von Kfz befahrbar.

  3. Verkehrssicherungspflicht
    Die Verkehrsicherungspflicht der Bußhaltestelle obliegt der Stadt Porta Westfalica.

  4. Biergarten
    Der Biergartennutzung ist in dem Nutzungvertrag mit den Pächtern geregelt.

  5. Schießstand

Die Ausstattung des Schießstandes ist Eigentum der beiden örtlichen Schützenvereine ( Grün-Weiß Möllbergen und der Kyffhäuserkameradschaft Möllbergen). Im Rahmen der Benutzung des Schießstandes sind die Schießordnung und die Regularien der beiden Vereine gültig und zu befolgen.

  1. Spielplatz
    Haftung: Die Nutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

Schlußbestimmungen:

Bei widerrechtlicher Benutzung der Anlagen ist jegliche Haftung durch den TuS Möllbergen ausgeschlossen.

Diese Ordnung wurde am 04.11.2014 im Vereinsausschuss beschlossen. Sie tritt damit in Kraft.

Der Vorstand

 

 

 

 

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Spieltermine diese Woche

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Samstag, 23.03.2024

Heim
Gast
2. Herren
SV Vorwärts Gronau
17:00 Uhr
Sparkassen-Arena, Schierholzstraße 8, 32457 Porta Westfalica
1. Herren
TV Isselhorst
19:00 Uhr
Sparkassen-Arena, Schierholzstraße 8, 32457 Porta Westfalica

Kita

TuS 09 Möllbergen e. V.
Geschäftsstelle
Möllberger Heide 11
32457 Porta Westfalica
Telefon +49 5706 90039-47
Telefax +49 5706 90039-48